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Hinzuverdienstmöglichkeiten

💼 Nebenbei etwas dazuverdienen – aber mit Plan!
Ob Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder eine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich: Es gibt viele Möglichkeiten, sich nebenberuflich etwas dazuzuverdienen – steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt.

In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Hinzuverdienstformen – inklusive Verdienstgrenzen, Voraussetzungen und steuerlicher Vorteile.

Minijob – Der Klassiker
– Arbeitnehmer (1 Nebenjob erlaubt)
– Rentner & Studenten (mehrere möglich, aber Einkommensgrenze beachten)
Verdienstgrenze: Max. 556 € / Monat
Arbeitszeit: Bis zu 10 Std./Woche (bei Mindestlohn von 12,82 €)
Wichtig:
– 2x im Jahr bis max. 1.112 € möglich (z. B. Krankheitsvertretung)
– AG zahlt Pauschalabgaben (ca. 30 %)
– RV-Befreiung auf Antrag möglich
– Für 1 Jahr Rentenanspruch: 2 Jahre Minijob nötig

Kurzfristige Beschäftigung
Dauer:
– Max. 3 Monate (bei mind. 5 Arbeitstagen/Woche)
– Oder: 70 Arbeitstage im Jahr
Verdienst: Unbegrenzt möglich
Vorteile:
– Beitragsfrei in KV, PV, AV & RV
– Lohnsteuer: individuell oder 25 % Pauschalsteuer

Gemeinnützige Tätigkeit (mit Übungsleiterpauschale)
– Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher
– Künstlerische/pflegerische Nebentätigkeit
Träger:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Einrichtungen
Steuerfrei: Bis 3.000 € / Jahr
Arbeitszeit: Max. 1/3 der regulären Arbeitszeit (ca. 13 Std./Woche)
Beispiele:
– Dozententätigkeit
– Stadtratsarbeit
– Aufsichtsratsmitglied bei Kreditinstituten

Ehrenamtspauschale (Sonstige Tätigkeiten)
Typische Tätigkeiten:
– Vereinsvorstand
– Kassier
– Platzwart
– Schiedsrichter
Träger:
Wie oben: gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich
Steuerfrei: Bis 840 € / Jahr